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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schreinerei Jaenicke

Stand: 24.02.2025

1. Grundsätzliches

1.1 Diese AGB beruhen auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 4/2022) und gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Schreinerei Jaenicke (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Die AGB finden keine Anwendung bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

2. Vertragsgrundlagen

2.1 Auftragsannahme

Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot ab, kommt der Vertrag erst mit unserer Bestätigung zustande.

2.2 Lieferverzögerung

Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, rechtmäßigem Streik, unverschuldetem Unvermögen oder ungünstiger Witterung. Bei unverhältnismäßiger Verzögerung steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu. Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zur Gefahrübertragung ab Mitteilung der Lieferbereitschaft. Lager- und zusätzliche Verzögerungskosten trägt der Auftraggeber.

2.3 Mangelrüge

Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige entfallen Mängelansprüche für offensichtliche Mängel. Handelskaufregelungen bleiben unberührt.

2.4 Mangelverjährung

Für Unternehmer ohne Bauleistungen gilt eine einjährige Gewährleistung. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper- oder Gesundheitsschäden oder arglistiger Täuschung.

2.5 Umsetzung der Gewährleistung

Wir können Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Ein Rücktritts- oder Minderungsrecht besteht erst nach Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung.

2.6 Aus- und Einbaukosten

Es gilt die gesetzliche Regelung des Kaufrechts.

2.7 Anlieferung

Anlieferung erfolgt bis zur Entladestelle. Zusätzliche Transportwege oder erschwerte Anfahrten werden gesondert berechnet. Transporte über das zweite Stockwerk hinaus erfordern vom Auftraggeber bereitgestellte mechanische Hilfsmittel. Passierbarkeit der Treppen ist sicherzustellen.

2.8 Abschlagszahlung

Ohne gesonderte Vereinbarung sind Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Teilleistung zulässig.

3. Förmliche Abnahme

Bei vertraglich vorgesehener förmlicher Abnahme tritt diese nach einer zumutbaren Aufforderung auch ohne Durchführung nach zwölf Werktagen ein.

4. Kündigungsentschädigung

Bei grundloser Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber steht uns eine Entschädigung von 10 % der noch nicht erbrachten Leistungen zu, vorbehaltlich eines höheren nachgewiesenen Schadens oder eines geringeren Nachweises durch den Auftraggeber.

5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

5.1 Wartungspflichten

Zur dauerhaften Funktion sind regelmäßige Wartungen erforderlich, insbesondere:

  • Beschläge und bewegliche Teile: Kontrolle und gegebenenfalls Ölen/Fetten.

  • Abdichtungsfugen: Kontrolle und Nachbehandlung je nach Nutzung und Witterung.
    Diese Arbeiten sind nicht Leistungsbestandteil, außer es wurde schriftlich anders vereinbart. Unterlassene Wartung beeinträchtigt nicht unsere Mängelhaftung.

5.2 Raumklima und Lüftung

Nach Einbau moderner Fenster und Türen ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 durch den Bauherrn zu erstellen. Die Raumluftqualität ist zu erhalten, um Schimmelbildung vorzubeugen.

5.3 Materialbedingte Abweichungen

Unwesentliche Abweichungen in Abmessungen, Farbe oder Struktur, besonders bei Naturmaterialien (Holz, Furniere, Leder, Stoffe), sind zulässig.

5.4 Klimatische Bedingungen

Der Auftraggeber sorgt für geeignete klimatische Bedingungen zur Erhaltung der Bauteile.

6. Ausschluss der Aufrechnung

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

7.2 Pfändungsschutz

Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen. Dritten ist unser Eigentumsvorbehalt mitzuteilen.

7.3 Geschäftsbetrieb

Bei Weiterveräußerung im Geschäftsbetrieb erfolgt eine Forderungsabtretung in Höhe des Rechnungswertes an uns.

7.4 Einbau ins Grundstück

Wird die Ware ins Grundstück eingebaut, treten entsprechende Forderungen aus einer Veräußerung an uns ab.

8. Eigentums- und Urheberrecht

Kostenvoranschläge, Entwürfe und Berechnungen bleiben unser Eigentum. Nutzung oder Weitergabe ohne unsere Zustimmung ist untersagt.

9. Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

10. Gerichtsstand

Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.

11. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
     

 

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