Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schreinerei Jaenicke
Stand: 24.02.2025
1. Grundsätzliches
1.1 Diese AGB beruhen auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 4/2022) und gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Schreinerei Jaenicke (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Die AGB finden keine Anwendung bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot ab, kommt der Vertrag erst mit unserer Bestätigung zustande.
2.2 Lieferverzögerung
Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, rechtmäßigem Streik, unverschuldetem Unvermögen oder ungünstiger Witterung. Bei unverhältnismäßiger Verzögerung steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu. Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zur Gefahrübertragung ab Mitteilung der Lieferbereitschaft. Lager- und zusätzliche Verzögerungskosten trägt der Auftraggeber.
2.3 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige entfallen Mängelansprüche für offensichtliche Mängel. Handelskaufregelungen bleiben unberührt.
2.4 Mangelverjährung
Für Unternehmer ohne Bauleistungen gilt eine einjährige Gewährleistung. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper- oder Gesundheitsschäden oder arglistiger Täuschung.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Wir können Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Ein Rücktritts- oder Minderungsrecht besteht erst nach Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung.
2.6 Aus- und Einbaukosten
Es gilt die gesetzliche Regelung des Kaufrechts.
2.7 Anlieferung
Anlieferung erfolgt bis zur Entladestelle. Zusätzliche Transportwege oder erschwerte Anfahrten werden gesondert berechnet. Transporte über das zweite Stockwerk hinaus erfordern vom Auftraggeber bereitgestellte mechanische Hilfsmittel. Passierbarkeit der Treppen ist sicherzustellen.
2.8 Abschlagszahlung
Ohne gesonderte Vereinbarung sind Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Teilleistung zulässig.
3. Förmliche Abnahme
Bei vertraglich vorgesehener förmlicher Abnahme tritt diese nach einer zumutbaren Aufforderung auch ohne Durchführung nach zwölf Werktagen ein.
4. Kündigungsentschädigung
Bei grundloser Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber steht uns eine Entschädigung von 10 % der noch nicht erbrachten Leistungen zu, vorbehaltlich eines höheren nachgewiesenen Schadens oder eines geringeren Nachweises durch den Auftraggeber.
5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
5.1 Wartungspflichten
Zur dauerhaften Funktion sind regelmäßige Wartungen erforderlich, insbesondere:
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Beschläge und bewegliche Teile: Kontrolle und gegebenenfalls Ölen/Fetten.
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Abdichtungsfugen: Kontrolle und Nachbehandlung je nach Nutzung und Witterung.
Diese Arbeiten sind nicht Leistungsbestandteil, außer es wurde schriftlich anders vereinbart. Unterlassene Wartung beeinträchtigt nicht unsere Mängelhaftung.
5.2 Raumklima und Lüftung
Nach Einbau moderner Fenster und Türen ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 durch den Bauherrn zu erstellen. Die Raumluftqualität ist zu erhalten, um Schimmelbildung vorzubeugen.
5.3 Materialbedingte Abweichungen
Unwesentliche Abweichungen in Abmessungen, Farbe oder Struktur, besonders bei Naturmaterialien (Holz, Furniere, Leder, Stoffe), sind zulässig.
5.4 Klimatische Bedingungen
Der Auftraggeber sorgt für geeignete klimatische Bedingungen zur Erhaltung der Bauteile.
6. Ausschluss der Aufrechnung
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
7.2 Pfändungsschutz
Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen. Dritten ist unser Eigentumsvorbehalt mitzuteilen.
7.3 Geschäftsbetrieb
Bei Weiterveräußerung im Geschäftsbetrieb erfolgt eine Forderungsabtretung in Höhe des Rechnungswertes an uns.
7.4 Einbau ins Grundstück
Wird die Ware ins Grundstück eingebaut, treten entsprechende Forderungen aus einer Veräußerung an uns ab.
8. Eigentums- und Urheberrecht
Kostenvoranschläge, Entwürfe und Berechnungen bleiben unser Eigentum. Nutzung oder Weitergabe ohne unsere Zustimmung ist untersagt.
9. Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
10. Gerichtsstand
Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
11. Datenschutz
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Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Schreinerei Jaenicke
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